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Wednesday 18 February 2015

CRM-Team Islam Radicalization

Sehr geehrter Herr Rohr,

ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift.

Vier Millionen Muslime leben in Deutschland, zwei Millionen haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie sind ein Teil von Deutschland, und der Glaube, der ihnen wichtig ist, ist es inzwischen auch. Sie sind Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, sie fühlen sich Deutschland verpflichtet und bringen sich mit ihrer Kraft hier ein.

Wir erwarten, dass sie die deutsche Sprache sprechen, wir erwarten, dass sie sich zu unserer Rechtsordnung bekennen, und sie dürfen von uns erwarten, dass wir sie dann auch als zu uns gehörig annehmen. Eine Ausgrenzung entspricht nicht unserem Verständnis von Staat und Menschenwürde.

Angesichts des islamistischen Terrors dürfen Muslime in Deutschland nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Die allermeisten Muslime in Deutschland sind rechtschaffene, verfassungstreue Bürger. Der Glaube des Islam kann in Deutschland im Rahmen unserer Verfassung und der übrigen Gesetze frei ausgeübt werden. Bekämpfen werden wir jede Form islamistischer Gewalt mit der ganzen Entschlossenheit unseres Rechtsstaates.

Es wäre unverantwortlich, Muslime mit Islamisten gleichzusetzen. Muslime sind Menschen, die vor allem an einen Gott glauben und friedfertig sind. Islamisten berufen sich zwar auf „Gott“, sind aber in Wahrheit gewaltbereit. Wir sind dankbar, dass die Muslime selbst die Trennlinie ziehen und sich klar gegen Gewalt wenden.

Das Gedankengut der Salafisten hingegen ist gefährlich und mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar. Was die Salafisten fordern, entspricht nicht dem, wie die überwiegende Mehrheit der Muslime in Deutschland leben will. Unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit werben sie für extremistische Ziele und befürworten Gewalt gegen vermeintlich Ungläubige. Zu Recht werden sie vom Verfassungsschutz beobachtet.

Wenn eine radikal-islamische Minderheit auf unseren Straßen einen religiösen Verhaltenskodex propagiert, werden wir dies nicht hinnehmen. Die Scharia wird auf deutschem Boden ebenso wenig geduldet wie die Abschottung in islamischen Parallelgesellschaften und Paralleljustiz.

Radikal-islamischen Umtrieben muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln Einhalt geboten werden. Dazu gehören eine konsequente Strafverfolgung, die Prüfung der Ausweisung Einzelner sowie die Prüfung von Vereinsverboten.

Bundesinnenminister de Maizière ist entschlossen gegen die Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat in Deutschland vorgegangen. Mit dem von ihm ausgesprochenen Betätigungsverbot dürfen Anhänger der Terrormiliz ab sofort keine Flaggen oder Symbole öffentlich zeigen und dürfen nicht für ihre verbrecherischen Ziele werben. Damit ist klargestellt: Für den IS ist in Deutschland kein Platz.

Für ausländische Straftäter wollen wir das Ausweisungsrecht verschärfen. Wer einen Bezug zu terroristischen Vereinigungen hat, religiösen Hass predigt oder Gewalt zur Durchsetzung seiner religiösen Ziele anwendet, missachtet unsere Grundwerte und muss damit rechnen, ausgewiesen zu werden.

Das Werben um Sympathie für eine ausländische terroristische Vereinigung bereitet den Nährboden für Radikalisierung bis hin zu terroristischer Gewalt. Dies belegen zahlreiche Fälle von islamistischen Tätern aus Deutschland und Europa. Es war ein Fehler von Rot-Grün, im Jahr 2002 Sympathiewerbung für kriminelle oder terroristische Vereinigungen als Straftatbestand abzuschaffen. Wir wollen, dass dieses Werben wieder unter Strafe gestellt wird.


Mit freundlichen Grüßen

Sabrina Merten

CRM-Team

Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle

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